Sie übernehmen Verantwortung für turnusmäßige und anlassbezogene Prüfungen nach dem Statut des Einlagensicherungsfonds und dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts von Entschädigungsfällen bei Instituten (Einlagensicherungsprüfungen).
Ihr Prüfungsgegenstand sind rund 180 Institute des privaten Bankgewerbes mit vielfältigen Geschäftsmodellen (Großbanken, Pfandbriefbanken, Inhabergeführte Banken, Vermögensverwaltungsbanken, Transaktionsbanken, Konsumentenkreditbanken, Autobanken, Neo-Banken, Bausparkassen , wobei Sie sich auch auf bestimmte Geschä...
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