• Durchführung von zerstörenden Prüfungen an Materialien und Bauteilen:
• Abgeschlossene Berufsausbildung oder technisches Hochschulstudium, idealerweise im Bereich Werkstoffprüfung, Materialwissenschaft, Metallurgie oder in einem verwandten technischen Bereich
• Alternativ: Ausbildung im Maschinenbau oder in der chemischen Verfahrenstechnik mit einschlägiger praktischer Erfahrung in der Werkstoffprüfung (insbesondere zerstörende Prüfverfahren)
• Erfo...
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