Sie prüfen Brandschutzkonzepte und Bauanträge hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Sie prüfen brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen.
Sie wirken bei der Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen mit.
Sie organisieren Gefahrenverhütungsschauen und führen diese eigenständig durch, einschließlich der Erstellung der dafür erforderlichen Niederschriften.
Sie beraten fachtechnisch Planerinnen und Planer, Architektinnen und Architekten, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Errichterinnen und Errichter sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen.
Sie arbeiten im Katastrophenschutzstab und der Informations- und Kommunikationstechnik-Zentrale des Kreises mit.
Ihre Voraussetzungen:
Sie verfügen über eine der folgenden Qualifikationen:
eine erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung im gehobenen ...
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