Durchführung aller Tätigkeiten gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Übernahme der Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess
Delegation und Subdelegation an unterstützende Pflegeberufe
Gewährleistung höchster Patientensicherheit durch effektives Management komplexer Pflegesituationen
exzellente Patientenbeobachtung sowie Interpretation von Zeichen und Symptomen
Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden
qualitative Pflege in enger Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln
Voraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung in der diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Nachweis der Berufsberechtigung (spätestens bei Dienstantritt)
abgeschlossene Sonderausbildung für die Verwendung in Spezialbereichen oder die Bereitschaft, diese innerhalb von fünf Jahren zu erwerben
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