-%
Fribourg, CH, Saane, CH
Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Unbefristeter Vertrag
Justizrat
Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG).
Take the next step and apply for this exciting opportunity
Apply Now